400.000 Euro für den Umbau von Aufzügen

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Teurer Spaß für Bewohner
400.000 Euro für den Umbau von Aufzügen

„Hebeanlagengesetz“ schreibt Check und Modernisierung alter Aufzüge vor. 78-jährige Grazerin macht nun dagegen mobil.

Kleine Zeitung | Von Andrea Rieger | 17.07 Uhr, 04. März 2018

Originalbeitrag der Kleinen Zeitung

Viele in unserem Haus sind Pensionisten, die jeden Euro umdrehen müssen. Wir können uns das nicht leisten“, schäumt Ingrid Moretti. Die streitbare 78-Jährige will sich nicht damit abfinden, dass sechs Aufzüge in ihrem Haus in der Wiener Straße modernisiert werden sollen – ohne Zustimmung der Wohnungseigentümer und verbunden mit Kosten von rund 400.000 Euro.

Das Steirische Hebeanlagengesetz aus dem Jahr 2015 studiert Moretti derzeit ganz genau. Es besagt, stark vereinfacht, dass wesentlich strenger als zuvor überprüft werden muss, ob Aufzüge sicherheitstechnisch in Schuss sind. Spätestens heuer muss dieser Check erledigt werden. Entspricht der Aufzug in festgelegten Kriterien nicht dem aktuellen Stand der Technik, müssen die Mängel behoben werden.

So sehen es zumindest die Baurechtsexperten des Landes und die Hausverwaltung GWS. Diese präsentierte bei der letzten Eigentümerversammlung die Ergebnisse des Technikchecks durch den TÜV, der bereits durchgeführt wurde. Demnach müsste etwa die komplette technische Steuerung erneuert werden – nur ein Punkt in einer langen Liste. Die Kosten dafür müssen die Besitzer der 132 Wohnungen tragen. Rund 2450 Euro wären das im Fall einer 80-Quadratmeter-Wohnung.

„Die Lifte haben zwar 48 Betriebsjahre hinter sich, aber sie wurde jährlich überprüft und die Betriebssicherheit bisher mit ‘gut’ bewertet“, hält Moretti dem entgegen. Abgenützte Teile wurden laufend ausgetauscht. „Die lückenlose Ausschaltung von Gefahren ist unmöglich“, betont die Pensionistin, die neuen Vorgaben hält sie für überzogen. Die Auseinandersetzung mit Ämtern und Behörden scheut sie nicht. Das hat Moretti schon 2007 unter Beweis gestellt, als sie mit einer Bürgerinitiative geplante strenge – und teure – Brandschutzmaßnahmen für Hochhäuser zu Fall brachte.

Hoffnungen macht Gerhard Schnögl vom Haus- und Grundbesitzerverband Moretti nicht, dass sie sich diesmal durchsetzen wird. Die Hausverwaltung könne gar nicht anders als die Nachrüstung zu veranlassen, sei man doch sonst bei einem Unfall haftbar. Gut möglich allerdings, dass die Grazerin, die sich nun an die Volksanwaltschaft wenden will, wieder Mitstreiter findet. 2400 ältere Aufzüge – im Wesentlichen jene ohne CE-Kennzeichnung – müssen spätestens heuer in der Steiermark gemäß den neuen Bestimmungen gecheckt und allenfalls umgebaut werden.