Grazer Stadtblatt,
Liftanlagen verteuern das Wohnen Bewohnern droht Kostenlawine
Nach einer Gesetzesreform sollen ältere Liftanlagen auf den aktuellen „Stand der Technik“ nach gerüstet werden, auch wenn sie keine Mängel aufweisen.
Grazer Stadtblatt | Von KPÖ | 06.00 Uhr, 24. April 2019
Grazer Stadtblatt April 2019 Seite 17
Originalbeitrag des Grazer Stadtblatt April 2019 Seite 17
2015 wurde beim Land Steiermark das sogenannte „Hebeanlagengesetz“ novelliert. Liste in Wohnanlagen, die bis 1999 gebaut wurden, sollen nun nicht mehr nur auf Funktionsfähigkeit und Sicherheit geprüft, sondern auf den aktuellen „Stand der Technik“ gebracht werden, auch wenn sie vom TÜV bisher immer mit „Gut“ bewertet wurden. Jetzt sind die ersten Anlagen einer Prüfung nach dem neuen Gesetz unterzogen worden.
Aufzugslobby wird bedient
Das Ergebnis ist für die Betroffenen oftmals schockierend: Obwohl die Lifte immer korrekt gewartet wurden, fallen bis zu 80.000 Euro pro Lift an Kosten an. Der Landesgesetzgeber beruft sich auf eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 1995. „Doch die erwähnte „Norm“ (95/216/EG) ist nur eine unverbindliche Empfehlung der EU und kein zwingendes EU-Recht“, betont KPÖ-Gemeinderat Kurt Luttenberger. Der Verdacht liegt nahe, dass die Gesetzesänderung nicht im Interesse der Sicherheit der Bewohner, sondern vor allem im Interesse der Aufzugsherstellerlobby erfolgt ist.
Wer muss zahlen?
Bleibt es bei diesem Gesetz, müssen in den nächsten beiden Jahren bereits die ersten Liftanlagen umgerüstet werden. Geschieht das nicht, müssen sie außer Betrieb genommen werden. Die Kosten für die Umrüstung tragen die Bewohnerinnen und Bewohner – ob Eigentümer oder Mieter, spielt dabei keine Rolle.
Die KPÖ setzt sich für eine Änderung des Gesetzes ein: Bei Liften, die keine Gefahr für die Bewohner darstellen und die vom TÜV nicht als gefährlich eingestuft werden, soll die Nachrüstung nicht aufgehoben werden. Darüber hinaus möchte die KPÖ, dass bei unbedingt notwendigen Lifterneuerungen entsprechende Förderungen gewährt werden, damit übermäßige finanzielle Belastungen der Bewohner vermieden werden können.
Im Grazer Gemeinderat wurde die Petition an den Landtag mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen. Und Landesrat Seitinger hat mittlerweile angekündigt, den betroffenen Bewohnern „in besonderen Härtefällen“ eine Unterstützung zu gewähren. „Diese Ankündigung ist uns aber zu wenig. Es braucht klare Regeln und Rechtssicherheit für die Betroffenen“, betont Luttenberger, der den KPÖ-Antrag im Grazer Gemeinderat eingebracht hat. Dass das steirische Gesetz über das Ziel hinausschießt, zeigen Regelungen in anderen Bundesländern, wie Tirol und Oberösterreich, wo das Gesetz mit mehr Augenmaß gestaltet wurde.